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Beratung,
die Masstäbe setzt
Weil nur Ergebnisse zählen
LEIST Rechtsanwaltskanzlei bietet Beratung und Service auf hohem Niveau. Es ist nicht unser Anspruch, in jedem Rechtsgebiet tätig zu sein. Wir ziehen es vor, uns auf einzelne Rechtsgebiete zu konzentrieren, in denen wir über entsprechende Expertise und Erfahrung verfügen. Wir sind davon überzeugt, dass (nur) so die Qualität erreicht werden kann, die unsere Mandanten zu Recht erwarten. Bei Bedarf beziehen wir – nach vorheriger Absprache mit dem Mandanten – Kollegen aus anderen Kanzleien mit ein, die in anderen relevanten Bereichen tätig sind.
In folgenden Rechtsgebieten sind wir selbst tätig und stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Vertragsrecht
Verträge stellen die Grundlage wirtschaftlicher Beziehungen zwischen Unternehmen und Ihren Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten dar. Ein solide gemachter Vertrag hilft dabei, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir verwenden daher größte Sorgfalt auf die Gestaltung von Verträgen und unterstützen unsere Mandanten bei deren Verhandlung.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Liefer-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträge
- Handelsvertreterverträge
- Factoring- und Franchiseverträge
- Gestaltung und Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
- Durchsetzung bzw. Abwehr vertraglicher oder sonstiger Ansprüche
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Leist gerne zur Verfügung
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht stellt neben dem Vertrags- und dem allgemeinen Wirtschaftsrecht einen weiteren fachlichen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit dar. Mit unseren Mandanten besprechen wir deren Vorhaben und prüfen diese mit größter Sorgfalt auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit. Wir begleiten Sie – einzelfallbezogen oder laufend – bei Ihren wirtschaftlichen Unternehmungen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir beraten unsere Mandanten im Gesellschaftsrecht insbesondere zu folgenden Themen:
- Rechtsformwahl
- Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
- Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
- Kündigung, Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
- Treuhandverträge, stille Beteiligungen, Stimmbindungsvereinbarungen
- Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte
- Bestellung und Abberufung von Vertretungsorgangen (Geschäftsführer, Vorstände)
- Streitige Durchsetzung bzw. Abwehr gesellschaftsrechtlicher Ansprüche
Im Handelsrecht stehen wir unseren Mandanten insbesondere bei folgenden Themen zur Seite:
- Firmenrechtliche Aspekte
- Abschluss und Beendigung von Handelsvertreterverträgen,
- Streitigkeiten wegen Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen, Geltendmachung und Rückforderung von Provisionsleistungen
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Leist gerne zur Verfügung.
Unternehmenskauf und Umstrukturierung
Durch Expansions- oder Verkleinerungspläne, Zu- oder Verkäufe von Unternehmensteilen oder durch die Notwendigkeit, den Weg für den Übergang auf einen Nachfolger vorzubereiten, sind Unternehmen einem ständigen Wandel unterworfen. Solche Veränderungen sind sorgfältig zu planen und umzusetzen. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses des Unternehmens(ver)kaufs oder der Umstrukturierung und arbeiten hierbei in enger Abstimmung mit den steuerlichen Beratern, Wirtschaftsprüfern und Notaren.
Wir beraten unsere Mandanten insbesondere zu folgenden Themen:
- Beratung im Vorfeld von Unternehmenskäufen und –verkäufen
- Gestaltung von Vereinbarungen im Vorfeld der Transaktion
- Durchführung der rechtlichen Due Diligence
- Entwurf der Kauf- und Übertragungsverträge
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
- Beratung nach Durchführung des Unternehmenskaufs
- Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel, Einbringung)
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Leist gerne zur Verfügung.
Steuerrecht
Das deutsche Steuerrecht ist äußerst umfassend und kompliziert. Um eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen, konzentrieren wir uns hier auf zwei Bereiche: die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Streitigkeiten mit dem Finanzamt sowie die steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen. Insoweit ergänzt unser Beratungsangebot das des Steuerberaters, der den Mandanten laufend betreut.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten steuerrechtlich in folgenden Bereichen:
- Einspruchsverfahren und Außenprüfungen
- Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten
- Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
- Im Rahmen von Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen: Erarbeitung der steuerlichen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten
Selbstverständlich arbeiten wir in diesem Zusammenhang auch gerne mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens oder Steuerberatern aus unserem Netzwerk von Kollegen aus anderen Kanzleien zusammen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Leist gerne zur Verfügung.