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Bera­tung,
die Mas­stä­be setzt

Weil nur Ergebnisse zählen

LEIST Rechts­an­walts­kanz­lei bie­tet Bera­tung und Ser­vice auf hohem Niveau. Es ist nicht unser Anspruch, in jedem Rechts­ge­biet tätig zu sein. Wir zie­hen es vor, uns auf ein­zel­ne Rechts­ge­bie­te zu kon­zen­trie­ren, in denen wir über ent­spre­chen­de Exper­ti­se und Erfah­rung ver­fü­gen. Wir sind davon über­zeugt, dass (nur) so die Qua­li­tät erreicht wer­den kann, die unse­re Mandanten zu Recht erwar­ten. Bei Bedarf bezie­hen wir – nach vor­he­ri­ger Abspra­che mit dem Mandanten – Kol­le­gen aus ande­ren Kanz­lei­en mit ein, die in ande­ren rele­van­ten Berei­chen tätig sind.

In fol­gen­den Rechts­ge­bie­ten sind wir selbst tätig und ste­hen wir Ihnen ger­ne mit Rat und Tat zur Seite.

Ver­trags­recht

Ver­trä­ge stel­len die Grund­la­ge wirt­schaft­li­cher Bezie­hun­gen zwi­schen Unter­neh­men und Ihren Kun­den, Geschäfts­part­nern und Lie­fe­ran­ten dar. Ein soli­de gemach­ter Ver­trag hilft dabei, spä­te­re Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den. Wir ver­wen­den daher größ­te Sorg­falt auf die Gestal­tung von Ver­trä­gen und unter­stüt­zen unse­re Mandanten bei deren Verhandlung.

Wir bera­ten Sie ins­be­son­de­re zu fol­gen­den Themen:

  • Lie­fer-, Dienst­leis­tungs- und Kooperationsverträge
  • Han­dels­ver­tre­ter­ver­trä­ge
  • Fac­to­ring- und Franchiseverträge
  • Gestal­tung und Über­prü­fung all­ge­mei­ner Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)
  • Durch­set­zung bzw. Abwehr ver­trag­li­cher oder sons­ti­ger Ansprüche

Als Ansprech­part­ner steht Ihnen Herr Rechts­an­walt Leist ger­ne zur Verfügung

Han­dels- und Gesellschaftsrecht

Das Han­dels- und Gesell­schafts­recht stellt neben dem Ver­trags- und dem all­ge­mei­nen Wirtschaftsrecht einen wei­te­ren fach­li­chen Schwer­punkt unse­rer Bera­tungs­tä­tig­keit dar. Mit unse­ren Mandanten bespre­chen wir deren Vor­ha­ben und prü­fen die­se mit größ­ter Sorg­falt auf ihre recht­li­che Umsetz­bar­keit. Wir beglei­ten Sie – ein­zel­fall­be­zo­gen oder lau­fend – bei Ihren wirt­schaft­li­chen Unter­neh­mun­gen, damit Sie sich auf Ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren können.

Wir bera­ten unse­re Mandanten im Gesell­schafts­recht ins­be­son­de­re zu fol­gen­den Themen:

  • Rechts­form­wahl
  • Gestal­tung und Anpas­sung von Gesellschaftsverträgen
  • Durch­füh­rung von Gesellschafterversammlungen
  • Auf­nah­me und Aus­schei­den von Gesellschaftern
  • Kün­di­gung, Auf­lö­sung und Liqui­da­ti­on der Gesellschaft
  • Treu­hand­ver­trä­ge, stil­le Betei­li­gun­gen, Stimmbindungsvereinbarungen
  • Gestal­tung von Dienst­ver­trä­gen für Geschäfts­füh­rer, Vor­stän­de und lei­ten­de Angestellte
  • Bestel­lung und Abbe­ru­fung von Ver­tre­tungs­or­gan­gen (Geschäfts­füh­rer, Vorstände)
  • Strei­ti­ge Durch­set­zung bzw. Abwehr gesell­schafts­recht­li­cher Ansprüche

Im Han­dels­recht ste­hen wir unse­ren Mandanten ins­be­son­de­re bei fol­gen­den The­men zur Seite:

  • Fir­men­recht­li­che Aspekte
  • Abschluss und Been­di­gung von Handelsvertreterverträgen,
  • Strei­tig­kei­ten wegen Abfin­dungs- und Aus­gleichs­an­sprü­chen, Gel­tend­ma­chung und Rück­for­de­rung von Provisionsleistungen

Als Ansprech­part­ner steht Ihnen Herr Rechts­an­walt Leist ger­ne zur Verfügung.

Unter­neh­mens­kauf und Umstrukturierung

Durch Expan­si­ons- oder Ver­klei­ne­rungs­plä­ne, Zu- oder Ver­käu­fe von Unter­neh­mens­tei­len oder durch die Not­wen­dig­keit, den Weg für den Über­gang auf einen Nach­fol­ger vor­zu­be­rei­ten, sind Unter­neh­men einem stän­di­gen Wan­del unter­wor­fen. Sol­che Ver­än­de­run­gen sind sorg­fäl­tig zu pla­nen und umzu­set­zen. Wir unter­stüt­zen Sie wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses des Unternehmens(ver)kaufs oder der Umstruk­tu­rie­rung und arbei­ten hier­bei in enger Abstim­mung mit den steu­er­li­chen Bera­tern, Wirt­schafts­prü­fern und Notaren.

Wir bera­ten unse­re Mandanten ins­be­son­de­re zu fol­gen­den Themen:

  • Bera­tung im Vor­feld von Unter­neh­mens­käu­fen und –ver­käu­fen
  • Gestal­tung von Ver­ein­ba­run­gen im Vor­feld der Transaktion
  • Durch­füh­rung der recht­li­chen Due Diligence
  • Ent­wurf der Kauf- und Übertragungsverträge
  • Unter­stüt­zung bei Vertragsverhandlungen
  • Bera­tung nach Durch­füh­rung des Unternehmenskaufs
  • Umwand­lun­gen (Ver­schmel­zun­gen, Spal­tun­gen, Form­wech­sel, Einbringung)

Als Ansprech­part­ner steht Ihnen Herr Rechts­an­walt Leist ger­ne zur Verfügung.

Steu­er­recht

Das deut­sche Steu­er­recht ist äußerst umfas­send und kom­pli­ziert. Um eine hohe Bera­tungs­qua­li­tät sicher­zu­stel­len, kon­zen­trie­ren wir uns hier auf zwei Berei­che: die gericht­li­che und außer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung in Strei­tig­kei­ten mit dem Finanz­amt sowie die steu­er­recht­li­che Bera­tung im Zusam­men­hang mit Unter­neh­mens­käu­fen und Umstruk­tu­rie­run­gen. Inso­weit ergänzt unser Bera­tungs­an­ge­bot das des Steu­er­be­ra­ters, der den Mandanten lau­fend betreut.

Wir bera­ten und ver­tre­ten unse­re Mandanten steu­er­recht­lich in fol­gen­den Bereichen:

  • Ein­spruchs­ver­fah­ren und Außenprüfungen
  • Kla­ge­ver­fah­ren vor allen deut­schen Finanzgerichten
  • Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­den und Revi­si­ons­ver­fah­ren vor dem Bundesfinanzhof
  • Im Rah­men von Umstruk­tu­rie­run­gen und Unter­neh­mens­käu­fen: Erar­bei­tung der steu­er­li­chen Vor- und Nach­tei­le unter­schied­li­cher Gestaltungsmöglichkeiten

Selbst­ver­ständ­lich arbei­ten wir in die­sem Zusam­men­hang auch ger­ne mit dem Steu­er­be­ra­ter Ihres Ver­trau­ens oder Steu­er­be­ra­tern aus unse­rem Netz­werk von Kol­le­gen aus ande­ren Kanz­lei­en zusammen.

Als Ansprech­part­ner steht Ihnen Herr Rechts­an­walt Leist ger­ne zur Verfügung.